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In jedem Unterrichtsfach bekommen unsere Schüler und deren Eltern eine Rückmeldung über die erbrachten Leistungen. Alle mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge dienen als Beurteilungsgrundlage. Es werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte berücksichtigt. Eine Überprüfung des Lernstandes setzt einen Überblick über die angestrebten Kompetenzen in den einzelnen Lernbereichen voraus. Diese sind den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule und unseren schulinternen Arbeitsplänen zu entnehmen. Die schulinternen Curricula ermöglichen ein paralleles Arbeiten in den Klassen der Jahrgangsstufen. Das Konzept zur Leistungsbeurteilung an der Grundschule Bünde-Mitte umfasst alle Bereiche von der Schulanmeldung bis zu den Übergangsgesprächen im 4. Schuljahr. Das Konzept ermöglicht ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der Leistungsbewertung. Es wird mehr Transparenz und ein höheres Maß an Vergleichbarkeit geschaffen. Dazu gibt es den Lehrerinnen und Lehrern wichtige Kriterien an die Hand. Die Bewertungsstandards sind auch bei einem Lehrerwechsel gleich. Bei Klassenpflegschaftssitzungen werden den Eltern die Leistungsanforderungen transparent gemacht. Ebenfalls wird im Unterricht mit den Kindern über die Anforderungen zur Leistungsfeststellung gesprochen. An den beiden Elternsprechtagen wird über den individuellen Leistungsstand des Kindes informiert und die Möglichkeit zur Leistungsverbesserung werden abgestimmt.

 

Gesetzliche Regelungen zur Leistungsbewertung

Gesetzliche Regelungen finden sich im Schulgesetz § 48, in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS § 5 und 6) und in den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule in NRW.

 

Grundsätze für die Leistungsbewertung Schulgesetz § 48

Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich “Schriftliche Arbeiten” und im Beurteilungsbereich “Sonstige Leistungen im Unterricht” erbrachten Leistungen.

Bei den Noten, die die Kinder erhalten, gelten folgende Definitionen, die im § 48 Abs. 3 des Schulgesetzes festgehalten sind:

  1. 1. sehr gut (1)

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

  1. 2. gut (2)

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

  1. 3. befriedigend (3)

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

  1. 4. ausreichend (4)

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

  1. 5. mangelhaft (5)

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

  1. 6. ungenügend (6)

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

Informationen zur Leistungsbewertung in der AO-GS § 5

Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind nach Maßgabe der Lehrpläne kurze schriftliche Übungen zulässig. Schriftliche Arbeiten werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch geschrieben.

In der Grundschule Bünde-Mitte stehen unter der Klassenarbeit nicht nur die Note und die erreichte Punktzahl, sondern bei individuellen Bedarf auch eine persönliche Rückmeldung, die z.B. Stärken und Schwächen benennt, Mut macht und Tipps gibt, wie Mängel behoben werden können. Bei Aufsätzen werden z.B. die Kriterien und Anforderungen vorher auf einem Hinweisblatt notiert.

In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten.

 

Informationen zu den Zeugnissen in der AO-GS § 6

In der Schuleingangsphase erhalten die Schüler Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.

In der Grundschule Bünde-Mitte erhalten unsere Schüler seit dem Schuljahr 2015/16 Rasterzeugnisse. Die Rasterzeugnisse sind als eine Art Tabelle aufgebaut. In den einzelnen Rastern zu den verschiedenen Fächern sind die Kompetenzen zu dem Leistungsstand aufgelistet, welche die Kinder erreichen sollen. Die Lehrer/innen kreuzen dann zu den einzelnen Fächern die Abstufungen der Kompetenzen an. Die Abstufungen gliedern sich in "(fast) immer", "überwiegend", "teilweise" und "selten". Anhand der Raster und den Kreuzen können die Eltern und Kinder den Stand der erreichten Kompetenzen erkennen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit weitere Bemerkungen zu den einzelnen Fächern zu schreiben, so dass auch die Lernentwicklung erkennbar ist.

Die Rasterzeugnisse werden den Eltern bei den Klassenpflegschaftssitzungen erläutert. Sie können auch als Grundlage für die Durchführung von Beratungsgesprächen mit den Eltern genutzt werden.

In der Grundschule Bünde-Mitte erfolgte ein Schulkonferenzbeschluss auf den Verzicht auf Noten in dem Zeugnis von Klasse 2.

 

Orientierung an Kompetenzen

Im Unterricht der Grundschule geht es um mehr als reine Wissensvermittlung. Neben dem Aufbau einer „Wissensbasis“ dient der Unterricht der Entwicklung übergreifender, prozessbezogener Kompetenzen. Der Erwerb übergreifender Kompetenzen ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung und Anwendung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten.

Unterschieden werden dabei die grundlegenden Bereiche

  • Wahrnehmen und Kommunizieren,
  • Analysieren und Reflektieren,
  • Strukturieren und Darstellen,
  • Transferieren und Anwenden.

In den Lehrplänen der jeweiligen Fächer werden die grundlegenden Kompetenzen beschrieben und verbindliche Kompetenzerwartungen geäußert, die auf der Ebene der prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen festlegen, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 einheitlich erwartet werden. Dadurch werden die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterlernen geschaffen.

Unsere Schüler werden an die schulischen Leistungsanforderungen und den Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit herangeführt und individuell gefördert. Die Leistungen sollen nicht nur überprüft, sondern auch anerkannt werden. Durch Ermutigung und Unterstützung wird ein positives Lern- und Leistungsklima geschaffen.

Die Überprüfung des erreichten Kompetenzniveaus ermöglicht es den Lehrerinnen und Lehrern aber auch, rechtzeitig Kinder in ihrer Lernentwicklung zu fördern, die die grundlegenden Kompetenzen bis zum Ende der Schuleingangsphase bzw. bis zum Ende der Klasse 4 noch nicht erreicht haben.

Es werden nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen gewertet, sondern auch die Anstrengungsbereitschaft und Lernfortschritte, die zu Ergebnissen geführt haben.

Uns ist es wichtig, im Rahmen der individuellen Förderung den Kindern eine Vielfalt von Lernmöglichkeiten, Leistungsdarstellungen (z.B. Lernplakate, Referate, Stichwortzettel...) und Sozialformen wie z.B. Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit anzubieten.

 

Schulanmeldung an der Grundschule Bünde-Mitte

Bei der Schulanmeldung wird das Schulfähigkeitsprofil des Kindes erstellt. Die Ergebnisse werden in tabellarischer Übersicht festgehalten. Bei Bedarf werden Elterngespräche mit konkreten Fördervorschlägen im Vorfeld der Einschulung geführt.

 

Schuleingangsdiagnostik

In den ersten Wochen des Schuljahres beobachten die Klassenlehrerinnen alle Kinder. Bei einem besonderen Förderbedarf erhalten die Kinder differenzierte Aufgaben und zusätzlichen Förderunterricht oder DaZ (Deutsch als Zweitsprache).

 

Entwicklungspläne

Die Lehrerinnen und Lehrer erstellen einen individuellen Entwicklungsplan für die Schüler bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird. Schüler bei denen die Versetzung gefährdet ist, erhalten eine Lern- und Förderempfehlung mit dem Halbjahreszeugnis und bei einer Nichtversetzung am Ende des Schuljahres.

 

Übergang an die weiterführende Schule

Um den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule zu erleichtern, werden zum Halbjahreswechsel Beratungsgespräche für die Eltern der Viertklässler angeboten. Grundlage des Gesprächs für die Schulformempfehlung sind der Leistungsstand in den Fächern, das Arbeits- und Sozialverhalten, besondere Fähigkeiten und Neigungen und die Entwicklung des Kindes in der Grundschule.

 

Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern

Leistungsbewertung im Fach Deutsch

Leistungsbewertung im Fach Mathematik

Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht

Leistungsbewertung im Fach Englisch

Leistungsbewertung im Fach Sport

Leistungsbewertung im Fach Musik

Leistungsbewertung im Fach Kunst

Leistungsbewertung im Fach ev. und kath. Religionslehre